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Berichte

Diese Autourlaubersünden gehen richtig ins Geld

Foto: Auto-Medienportal.Net/ADAC

In Pandemiezeiten erfreut sich Urlaub mit dem Auto aktuell grosser Beliebtheit. Angepeilt werden dabei – neben Deutschland – vor allem Urlaubsregionen in den Nachbarländern und in Südeuropa. In vielen Reiseländern werden Urlauber deutlich kräftiger zur Kasse gebeten, wenn sie sich nicht an die jeweiligen Verkehrsregeln halten. Der ADAC zeigt, wo Verkehrssünden besonders teuer werden.

Bei Alkohol am Steuer hört in den meisten EU-Ländern der Spass auf. Die strengsten Promille-Regeln gibt es in vielen Ländern Ost- und Südosteuropas. In Tschechien, Ungarn, der Slowakei und Rumänien gilt eine 0,0 Promille-Grenze. Die Strafen können in vielen Ländern richtig teuer werden. In Grossbritannien etwa gibt es keine Obergrenze, in Dänemark kann das Bussgeld einen Monatsverdienst ausmachen. Kräftig zur Kasse gebeten werden Alkoholsünder auch in der Schweiz (ab 545 Euro), Italien (ab 535 Euro) und in Kroatien (ab 405 Euro).

Die höchsten Bussgelder bei Tempoüberschreitungen werden in Norwegen, Schweden, Italien und der Schweiz fällig. Wer in Norwegen 20 km/h zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Strafe von mehr als 460 Euro rechnen. In Schweden kostet das gleiche Vergehen über 235 Euro. Deutlich empfindlicher fallen die Strafen aus, wenn man über 50 km/h zu schnell gefahren ist. So ist man in Österreich mit einem Bussgeld von bis zu 2180 Euro dabei, in Spanien sind es ab 600 Euro und in der Schweiz muss man je nach Monatsverdienst mehr als 60 Tagessätze verkraften.

Auch das Überfahren einer roten Ampel kann schnell grosse Löcher in die Urlaubskasse reissen. Rotlichtsünder müssen etwa in Kroatien ab 405 Euro Bussgeld bezahlen, in Norwegen sind es 670 und in Griechenland 700 Euro. Und selbst falsch Parken kann in einigen Ländern richtig ins Geld gehen. In Ungarn wird es mit bis 275 Euro besonders kostspielig, ebenso in Rumänien mit bis 230 Euro sowie in Spanien mit bis zu 200 Euro.

Inzwischen setzen auch alle EU-Mitgliedstaaten die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldbussen um. Daher können grundsätzlich Bussgelder aus allen EU-Staaten auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden. Vollstreckt werden Geldbussen ab einem Betrag von mindestens 70 Euro. Ausnahme ist Österreich: Hier beginnt die Grenze bereits bei 25 Euro. Der ADAC rät, bei fehlerhaften Bussgeldbescheiden juristischen Beistand zu suchen und gegebenenfalls schnellstmöglich Einspruch einzulegen.

(ampnet/fw)